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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 6 S 58.20   

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https://dejure.org/2021,3964
OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 6 S 58.20 (https://dejure.org/2021,3964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2021 - 6 S 58.20 (https://dejure.org/2021,3964)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 6 S 58.20 (https://dejure.org/2021,3964)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 6 S 58.20
    Zwar ist ein Betreuungsplatz nachzuweisen, der dem individuellen Bedarf entspricht (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 -, BVerwGE 160, 212 ff., Rn. 41).
  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 6 S 58.20
    Letztlich maßgeblich ist damit eine konkret-individuelle Betrachtung im Einzelfall (VGH München, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 - Rn. 47 bei juris m.w.N. aus der Rechtsprechung und Kommentarliteratur sowie Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - 6 S 55.18 -, NJW 2019, S. 946 f., Rn. 6 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 6 S 2.18

    Verpflichtung des Landes Berlin zur Bereitstellung von Kita-Plätzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 6 S 58.20
    Der Senat hat entschieden, dass es für die im Rahmen der Zumutbarkeit zu berücksichtigende Frage, ob die Einrichtung auf dem Weg der Eltern zur Arbeitsstelle liegt, auf eine isolierte Betrachtung des Weges zwischen Wohnung und Arbeit der Eltern ankommt, der die Alternativbetrachtung unter Einbeziehung eines Zwischenhalts an der Betreuungseinrichtung gegenüberzustellen ist (Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2.18 -, LKV 2018, S. 181 f., Rn. 19 bei juris sowie vom 24. September 2018 - OVG 6 S 44.18, Rn. 6 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 6 S 55.18

    Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 6 S 58.20
    Letztlich maßgeblich ist damit eine konkret-individuelle Betrachtung im Einzelfall (VGH München, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 - Rn. 47 bei juris m.w.N. aus der Rechtsprechung und Kommentarliteratur sowie Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - 6 S 55.18 -, NJW 2019, S. 946 f., Rn. 6 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2018 - 6 S 44.18

    Angemessene Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes zur frühkindlichen Förderung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 6 S 58.20
    Der Senat hat entschieden, dass es für die im Rahmen der Zumutbarkeit zu berücksichtigende Frage, ob die Einrichtung auf dem Weg der Eltern zur Arbeitsstelle liegt, auf eine isolierte Betrachtung des Weges zwischen Wohnung und Arbeit der Eltern ankommt, der die Alternativbetrachtung unter Einbeziehung eines Zwischenhalts an der Betreuungseinrichtung gegenüberzustellen ist (Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2.18 -, LKV 2018, S. 181 f., Rn. 19 bei juris sowie vom 24. September 2018 - OVG 6 S 44.18, Rn. 6 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 6 S 9.22

    Zumutbare Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes

    Er hat bereits entschieden, dass es für die Frage, ob die Betreuungseinrichtung auf dem Weg der Eltern zur Arbeitsstelle liegt, auf eine isolierte Betrachtung des Weges zwischen Wohnung und Arbeit der Eltern ankommt, der die Alternativbetrachtung unter Einbeziehung eines Zwischenhalts an der Betreuungseinrichtung gegenüberzustellen ist (Beschlüsse vom 4. Februar 2021 - OVG 6 S 58/20 -, Rn. 11, vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2.18 -, FamRZ 2018, S. 1039, Rn. 19, sowie vom 24. September 2018 - OVG 6 S 44.18, Rn. 6).

    Der Umweg von 12 Minuten bewegt sich im Rahmen dessen, was der Senat auch in einem anderen Fall als zumutbar erachtet hat (Beschluss vom 4. Februar 2021, a.a.O.: Verlängerung der Wegezeit um ca. 15 Minuten).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 - 6 S 61.22

    Jugendhilfeantragsweiterleitungspflicht der Wohnortgemeinde

    Dem Anspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ist genügt, wenn in zeitlicher Hinsicht der bescheinigte Betreuungsbedarf abgedeckt wird - hier der mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. November 2021 (VV Bl. 9) bescheinigte Betreuungsbedarf von 45 Stunden wöchentlich - und er in räumlicher Hinsicht in zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Kindes bzw. seiner Eltern liegt (Beschluss des Senats vom 4. Februar 2021 - 6 S 58/20 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2022 - 6 S 55.22

    Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerde -

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es den zu betreuenden Kindern und damit auch ihren Eltern regelmäßig zumutbar ist, für den Weg zur Kindertageseinrichtung einen bereits vorhandenen privaten Pkw zu benutzen (Beschluss vom 4. Februar 2021 - OVG 6 S 58/20 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 6 S 64.22

    Jugendhilfeanspruch; Nachweis eines Betreuungsplatzes; Erlass einer einstweiligen

    Soweit sie geltend macht, ihre Eltern seien zum Erreichen des Arbeitsplatzes auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, die Nutzung eines Pkws komme nicht in Betracht, lässt sie unberücksichtigt, dass es nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig zumutbar ist, für den Weg zur Kindertageseinrichtung einen bereits vorhandenen privaten Pkw zu benutzen (Beschluss vom 1. September 2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 4. Februar 2021 - OVG 6 S 58/20 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2022 - 6 S 63.22

    Kindertagesbetreuung; einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; örtliche

    Soweit sie geltend macht, ihre Eltern seien zum Erreichen des Arbeitsplatzes auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, die Nutzung eines Pkws komme nicht in Betracht, lässt sie unberücksichtigt, dass es nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig zumutbar ist, für den Weg zur Kindertageseinrichtung einen bereits vorhandenen privaten Pkw zu benutzen (Beschluss vom 1. September 2022 - OVG 6 S 55/22 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 4. Februar 2021 - OVG 6 S 58/20 -, juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 06.10.2021 - 8 L 290/21
    Insofern kann nach den Umständen des konkreten Einzelfalls auch ein Betreuungsplatz, der nicht in Wohnortnähe, dafür aber auf dem Weg zur Arbeitsstätte der Eltern bzw. eines Elternteils liegt, zumutbar und damit bedarfsgerecht sein (vgl. Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 B 793/13 -, juris Rn. 17 u. 19; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18. September 2013 - M 18 K 13.2256 -, juris Rn. 64 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 47 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 6 S 58/20 -, juris Rn. 4).
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